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Elektro Schäfer

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kauf- und Lieferverträge
und Lieferungen, die wir an den Auftraggeber/Käufer leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
1. Leistungs- u. Reparaturbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die Geltung der Vergabe- u. Vertragsordnung für Bauleistungen VOB Teil
B wird vereinbart.
1.2. Zum Angebot des Auftragnehmers gehörige Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen usw., sind nur annähernd als maß- u. gewichtsgenau anzusehen,
es sei denn, dass die Maß- und Gewichtsgenauigkeit ausdrücklich bestätigt
wurde. An diesen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und
Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Auftragnehmers
Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich
verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind individuell erstellte
Unterlagen vom Kunden unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.
2. Termine
2.1. Die vereinbarten Liefer- u. Fertigstellungstermine sind nicht verbindlich, es
sei denn, der Auftragnehmer hat dies ausdrücklich zugesichert. Kann ein
Termin aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des
Auftraggebers liegen, nicht eingehalten werden, wird die
Terminvereinbarung unwirksam. Gleiches gilt für eine vereinbarte
Vertragsstrafe.
2.2. Die Kündigungsregelung des § 8 Abs. 3 VOB/B ist im Falle des Verzuges
nur dann anwendbar, wenn dem Auftragnehmer nach Ablauf eines
verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermins eine angemessene Nachfrist
gesetzt und die. Kündigung angedroht wurde.
2.3. Die Regelung des§ 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B wird ausgeschlossen. Dies gilt für
alle Fälle einer Vertragskündigung.
3. Kosten für unnütze Aufwendungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die Kosten für
unnütze Aufwendungen zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für die folgenden
Sachverhalte:
3.1. Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung auf.
Nach einer Untersuchung der Sache muss der Auftragnehmer jedoch
feststellen, dass kein Mangel vorlag.
3 .2. Der Auftragnehmer hatte aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des
Auftraggebers liegen, Wartezeiten.
3.3. Baubehinderungen, die durch Umstände erzeugt wurden, die im
Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.
3.4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Personaleinsatz mit  69,00
EUR/h zu vergüten ist. Gefahrene Kilometer sind mit 0,74 EUR/km zu
vergüten. Sonstige Leistungen, wie z. B. der Materialaufwand, sind aufgrund
der ortsüblichen Preise abzurechnen.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen, die keine
Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff BGB sind, zwei Jahre.
Die Gewährleistung für Werkleistungen richtet sich ausschließlich nach der
VOB/B.
4.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine
angemessene Frist für die Mängelbeseitigung zu setzen. Der Auftraggeber
hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer uneingeschränkten
Zugang zu der mangelhaften Sache hat. Der Auftraggeber darf die
Mängelbeseitigung nicht von Bedingungen abhängig machen.
4.3. Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
wird ausgeschlossen, soweit diese keine Schäden wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betrifft. Gleiches gilt für
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
5. Pfandrecht
5.1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein
Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten
Gegenstand des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und
sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem
Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind
oder rechtskräftig festgestellt wurden.
5.2. Wird der Gegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach
Abholaufforderung abgeholt, kann vom Werkunternehmer mit Ablauf dieser
Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens
drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die
Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für eine
Beschädigung oder Untergang der Sache. Einen Monat vor Ablauf dieser
Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist
zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein
etwaiger Mehrerlös steht dem Auftraggeber zu.
6. Eigentumsvorbehalt
Soweit die anlässlich von Leistungen des Auftragnehmers eingefügten
Sachen nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich der
Auftragnehmer das Eigentum an diesen eingebauten Sachen bis zum
vollständigen Ausgleich aller Forderungen des Auftragnehmers aus dem
Vertrag vor.
V ediert der Auftragnehmer das Eigentum an einer Sache dadurch, dass die
Sache mit einem Grundstück oder mit einem Gebäude verbunden wird, so
tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Zahlungsansprüche gegen seinen
Auftraggeber ab. Letzteres jedoch nur in Höhe der offenen Forderung des
Auftragnehmers.
7. Anordnungsrecht des Auftraggebers
Auftragnehmer und· Auftraggeber sind sich darüber em1g, dass das
Anordnungsrecht des Auftraggebers gern. 650b BGB keine Anwendung
findet. Gleiches gilt für die §§ 650c und 650d BGB.
Die Anwendung der VOB/B wird durch diese Vereinbarung nicht
eingeschränkt.
II. Verkaufsbedingungen
1. Eigentumsvorbehalt
1.1. Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers
bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Käufer
zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für
alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer im
Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen
oder Ersatzteillieferung sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt.
Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Verkäufer unzumutbar
verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten
Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert,
vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur
gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung
untersagt.
1.2. Ist der Käufer Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung
im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die
Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder
Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte
des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden.
1.3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und
Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange· er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in
Zahlungsverzug befindet.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Verkäufer deshalb den
Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom
Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den
Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen
Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der
Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von
Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei
Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem
Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten
unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der
Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer
Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes auf gewendet werden müssen,
soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die
Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in
ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen
Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich
ausführen zu lassen.
1.4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch
nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
2. Annahme und Annahmeverzug
Nimmt der Käufer den Gegenstand nicht fristgerecht entgegen, ist der
Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Frist zur Entgegennahme der
Sache zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt,
anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Käufer neu zu
beliefern. Die hierdurch entstandenen Verzögerungen gehen ausschließlich
zu Lasten des Käufers. Unberührt bleiben die Rechte des Käufers, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Es wird vermutet,
dass die Schadenshöhe 20 % des vereinbarten Kaufpreises beträgt. Dem
Käufer wird das Recht eingeräumt, einen geringeren Schaden des Verkäufers
nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht
ausgeschlossen, soweit dieser Schaden tatsächlich eingetreten ist. Der Käufer
ist verpflichtet, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit ihm
dies zuzumuten ist.
3. Mängelrechte und Haftung
3.1. Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in zwei
Jahren. Mängelansprüche für gebrauchte Sachen verjähren in einem Jahr seit
Übergabe der Sache, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher. Der Käufer
verpflichtet sich, die gelieferte Sache unverzüglich nach der Anlieferung auf
etwaige Mängel zu untersuchen.
3.2. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, hat der Käufer die nachfolgend
aufgeführten Rechte:
3.2.1. Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese
innerhalb einer angemessenen Frist durch Beseitigung des Mangels
oder der Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
3.2.2. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt
ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur
unerheblich ist.
3.2.3. Ein Mangel des Liefergegenstands liegt nicht vor: bei Fehlern, die
durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung
durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere
Gewalt, z.B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von
Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile,
durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch
Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische
oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltselektronik
(Consumer Electronics) liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn
die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder
mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt
ist, bei Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder
mangelhafte Batterien.
4. Haftung und Schadensersatz
4.1. Es gelten die Regelungen der Ziff. 1. 4.3.
4.2. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, soweit der
Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder ein
Garantieversprechen für die Beschaffenheit der Sache abgegeben hat.
5. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die
voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die
Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten,
wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des
Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist. Dies gilt auch, wenn die
Sache von Anfang an mangelbehaftet war.
·
III. Gemeinsame Bestimmungen zu
Leistungen, Reparaturen und Verkäufen
1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1 Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Auftragnehmers Verkäufers
inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.2 Alle Rechnungsbeträge sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne
Abzüge zahlbar. Teilzahlungen sind bei Verkäufen nur möglich, wenn sie
vorher schriftlich vereinbart wurden.
Unberechtigter Skontoabzug wird mit einer zusätzlichen Mahn- und Bearbeitungsgebühr
in Höhe von Euro 25 nachgefordert. 
1.3 Reparaturrechnungen sind in bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden
nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.
1.4 Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder von der
Leistungsbeschreibung abweichen, muss der Auftragnehmer nur dann
ausführen, wenn zuvor eine verbindliche Einigung über die zu zahlende
Vergütung getroffen wurde.
·
2. Sicherheit und Datenschutz
Alle Kontaktdaten werden unter Beachtung der Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG)
vom Auftragnehmer Verkäufer gespeichert und verarbeitet. Sie haben
jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und
Löschung Ihrer gespeicherten Daten; bitte senden Sie uns Ihr Verlangen per
Post, Fax oder Mail zu.
Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus- und E-Mail Adresse
geben wir nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche
Einwilligung an Dritte weiter. Der Geschäftspartner erklärt sich
einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus
der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene im Sinne des BDSG, im
Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im
Rahmen der Auftragsbearbeitung an beauftragte Dienstleister, z. B.
Nachunternehmer, weitergegeben werden.
3. Streitbeilegungsverfahren
Der Werkunternehmer Verkäufer nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
teil.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Bauverträgen
Gern. § 13 BGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden
können. Sollte der Auftraggeber Verbraucher sein, hat er das Recht, diesen
Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Sie
beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten
haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Auftragnehmer mittels
einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, den Bauvertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Erklärung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie den Bauvertrag widerrufen, haben wir Ihnen sämtliche Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zu erstatten.
Sie müssen unserem Unternehmen im Falle des Widerrufs alle Leistungen
zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von unserem Unternehmen erhalten
haben.
Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, z. B.
weil sich verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen lassen,
müssen Sie hierfür Wertersatz zahlen.
5. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der
Sitz des Auftragnehmers Verkäufers.
6. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der
anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Klauseln sind durch solche
gültigen Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

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